Ausbildung zum Krankenpfleger

Die Berufsbezeichnung für den Beruf im Krankenpflegedienst ist seit 2004 Gesundheits- und Krankenpfleger/in.

Für die Ausbildung ist die Voraussetzung ein Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss mit mittlerer Reife, in Verbindung mit einer erfolgreich abgeschlossenen dreijährigen Ausbildung als Krankenpflegehelfer. Sie schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Zu der Ausbildung gehören Theoriestunden mit den theoretischen Grundlagen der Gesundheits- und Krankenpflege und etwa 2500 Praxisstunden. Schulische Fachweiterbildungen führen zu einer erweiterten Berufsbezeichnung des entsprechenden Fachgesundheits- und Krankenpflegers. Zur abgeschlossenen Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger, ist eine pflegewissenschaftliche und pflegepädagogische sowie pflegewirtschaftliche Qualifikation Voraussetzung. Der Unterricht beinhaltet neben der reinen Wissensvermittlung auch die Demonstration und die Einübungen der Hygienepflege der Patienten, Verbände anlegen, allgemeine Wundversorgung, Essen anreichen, Medikamente fachgerecht verabreichen und zahlreiche andere.

Berufsbezeichnung Krankenpfleger

Die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger“ kann nach erfolgreichem Ablegen einer staatlichen Prüfung, auch Examen genannt, erlangt werden. Die Abschlussprüfung muss erfolgreich bis zur Note 4 abgeschlossen werden. Es besteht die Möglichkeit, die Prüfung einmal zu wiederholen. Sie besteht mit jeweils drei schriftlichen, drei mündlichen und einer praktischen Prüfung. Nach erfolgreichem Abschluss des Examens ist die somit erlangte Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger“ gesetzlich geschützt. Die Berufsbezeichnung „Krankenschwester“ stammt noch aus dem alten christlichen Ordensschwesterwesen.

Gesundheits- und Krankenpfleger/innen betreuen pflegebedürftige und kranke Menschen. Es ist ein sehr aufopferungsvoller Beruf. Das Mindestalter für die Ausbildung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber Bewerber, die unter 16 Jahre alt sind, werden meistens zurückgestellt. Bestandteile der Ausbildung zur Krankenpflege sind der Aufbau des menschlichen Körpers und Pflegetechniken wie Wundversorgung, Injektionen und Infusionen sowie Krisensituationen und verschiedene ärztliche Bereiche wie beispielsweise die Gynäkologie, die Innere Medizin, die Chirurgie, die Psychiatrie, die Altenpflege und die Pflege der Neugeboren.

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Bayern/Bavaria

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