Der Beruf Gesundheits- und Krankenpfleger

Krankenpflege München
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Gesundheits- und Krankenpfleger/in – die Geschichte

Früher war der Begriff Krankenpflege für die Pflege kranker und pflegebedürftiger Menschen verwendet worden. Heute spricht man zunehmend von Gesundheits- und Krankenpflege. Während im Mittelalter aus uneigennützigen Motiven innerhalb der Familie Hilfe geleistet wurde, haben später, im frühen Christentum die barmherzigen Brüder die Krankenpflege übernommen.

Das Ideal der Krankenpflege war die Caritas. Sie entwickelte sich im antiken Rom. Schon die Gründer Roms, die Zwillinge Romulus und Remus wurden nach ihrer Aussetzung von einer Wölfin genährt und von einem Hirten gepflegt. Anfang des 18. Jahrhunderts entstanden von Ärzten hervorgerufene Krankenpflegeschulen und im 19. Jahrhundert wurden religiös motivierte Krankenpflegekräfte ausgebildet. Nachdem erste pflegewissenschaftliche Studiengänge im Jahr 1910 in den Vereinigten Staaten eingeführt wurden, begann sich die Pflegeforschung zu etablieren. Der Beruf als Gesundheits- und Krankenpfleger emanzipierte sich nach 1950 langsam als eigenständiger akademischer Beruf.

Gesundheits- und Krankenpfleger – Pflegedienst München

Der Beruf Gesundheits- und Krankenpfleger ist ein schöner, aber auch sehr anstrengender und aufopferungsvoller Beruf. Er wird von Gesundheits- und Krankenpfleger/innen ausgeübt, die sich liebevoll um kranke und pflegebedürftige Menschen kümmern und sie betreuen. Dazu gehören auch die Betreuung der Angehörigen in lebensgefährlichen Krisensituationen.

Gesundheits- und Krankenpfleger/innen assistieren bei Untersuchungen und Behandlungen durch den Arzt, dokumentieren Patientendaten und führen selbstständig ärztlich veranlasste Maßnahmen aus. So schön dieser Beruf ist, er erfordert emotionale Stabilität und psychische Belastbarkeit. Dazu kommen Schicht- und Nachtdienste, die eine hohe körperliche Belastung bedeuten. Neben den Berufen Pilot und Feuerwehrmann ist der Beruf Gesundheits- und Krankenpfleger einer der vertrauenswürdigsten Berufe.

Verdienst als Krankenpfleger/in während der Ausbildung

  1. Lehrjahr: 1040 Euro
  2. Lehrjahr: 1100 Euro
  3. Lehrjahr: 1200 Euro

Nach der Ausbildung: Wie viel verdient man als Gesundheits- und Krankenpfleger/in? Hierbei rechnet man mit einem Bruttogehalt von 3.764 €, was netto ca. 2.320 € im Monat entspricht.

Krankenpflege Kinder
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Pflegedienst München
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Deine Einsatzorte auf einen Blick

  • Krankenhäuser
  • Facharztpraxen
  • Gesundheitszentren
  • Altenwohnheimen
  • Einrichtungen der Kurzzeitpflege
  • Ambulante Pflegedienste
  • Krankenstationen von Schiffen

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Kinderkrankenpflegerinnen und Kinderkrankenpfleger

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Kinderkrankenpflegerinnen und Kinderkrankenpfleger

Eine weitere, sehr wichtige Aufgabe in der Krankenpflege ist die Kinderkrankenpflege. Nach einer dreijährigen Ausbildung von insgesamt 4600 Stunden in Theorie und Praxis kann der Titel Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger erworben werden. Allerdings kann man gleichzeitig mit diesem Titel, je nach Bundesland, den Titel Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Altenpfleger/in nach einer Gesamtausbildungszeit von dreieinhalb Jahren erwerben. Voraussetzung ist ein Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss mit mittlerer Reife oder eine gleichwertige Schulausbildung. Auch Schüler mit einem Hauptschulabschluss und einer zusätzlichen mindestens zweijährigen Berufsausbildung werden in die Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflege aufgenommen. In Deutschland gilt für die Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger das Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (KrPflG).

Zu den Aufgaben einer Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder eines Kinderkrankenpflegers gehören die Pflege und die Betreuung sowie die Unterstützung von kranken und pflegebedürftigen Neugeborenen, Kindern und Jugendlichen, ganz besonders Neugeborene und Kinder, die künstlich beatmet werden müssen. Sie geben ihnen Nähe, Geborgenheit und Lebensqualität.

Kinderstation, Krankenhaus und die Krankenpflege

Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Kinderkrankenpfleger arbeiten hauptsächlich in Krankenhäusern auf den Säuglings- und Kinderstationen oder in der Krankenpflege. Weitere Arbeitsplätze sind Kinderarztpraxen, Kinderheime, Kindertagesstätten, Einrichtungen für behinderte Kinder, Kinderhospizen und Einrichtungen zur Kurzzeitpflege.

Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und manchmal auch Kinderkrankenpfleger leisten auch Hilfe bei Geburten sowohl für die Neugeborenen als auch für die Mütter im Wochenbett. Ihre Arbeitszeit kann bis zu 24 Stunden am Tag sein. Der Beruf Kinderkrankenpflegerin ist ein schöner und von vielen jungen Mädchen erstrebenswerter, aber auch sehr anstrengender und aufopferungsvoller Beruf. Er erfordert emotionale Stabilität und psychische Belastbarkeit. Dazu kommen Schicht- und Nachtdienste, die eine hohe körperliche Belastung bedeuten. Er wird von meist sehr jungen Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen ausgeübt, die sich liebevoll um kranke und pflegebedürftige Säuglinge, Kinder und Jugendliche kümmern und sie betreuen. Dazu gehört auch die Betreuung der Angehörigen in lebensgefährlichen Krisensituationen.

 

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Gefahren im Beruf eines Gesundheits- und Krankenpflegers

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Gefahren im Beruf eines Gesundheits- und Krankenpflegers

Gesundheits- und Krankenpfleger/innen dürfen nicht krank werden oder sich in eine Gefahr begeben. Um gefahren im krankenpflegerischen Beruf aus dem Weg zu gehen, sollten Gesundheits- und Krankenpfleger/innen sich an erster Stelle streng an die Hygienevorschriften halten. Zu den größten Gefahren gehören HIV und Vireninfektionen durch eine Injektionsnadel, Rückenprobleme durch harte körperliche und psychische Arbeit oder Ansteckungsgefahr. Ein anderes Wort für Gefahr oder Gefährdung ist das schöne Wort Risiko!

Der Beruf Gesundheits- und Krankenpfleger/in ist mit vielen Risiken verbunden. Eine Gefahr oder ein Risiko kann immer große negative Auswirkungen haben. Sie kann jeden treffen. Das Pflegepersonal in Krankenhäusern ist ganz besonders Gefahren oder Risiken ausgesetzt. Nur ein unverletzter Gesundheits- und Krankenpfleger kann helfen. Er darf nicht selbst zum Hilfsbedürftigen werden.

Maßnahmen und Gefahren Krankenpflege

Hierfür gibt es den Eigenschutz oder die Eigensicherung. Das sind vorbeugende Maßnahmen, lebensbedrohliche Gefahren oder Risiken für Leib und Leben frühzeitig zu erkennen und abzuwenden. Der Eigenschutz ist eine Maßnahme, die ganz besonders von Gesundheits- und Krankenpfleger/innen in jeder Phase ihrer beruflichen Aktivitäten beachtet werden muss. Hilfeleistende Gesundheits- und Krankenpfleger/innen sollten auf gar keinen Fall in Situationen geraten, die eine Gefahr für sie darstellen. Sie werden jeden Tag aufs Neue gebraucht.

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Heilerziehungspfleger und Heilerziehungspflegerin

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Heilerziehungspfleger und Heilerziehungspflegerin

Ein weiterer Ausbildungsberuf in der Krankenpflege ist die Heilerziehungspflege. Die schulische Ausbildung hierfür dauert zwei Jahre mit anschließendem praktischen Anerkennungsjahr. Es gibt auch eine kompakte, mit Praxis integrierte dreijährige Ausbildung, die manche Bundesländer anbieten. Nach einem Praktikum von ein bis zwei Jahren, erfolgt diese dreijährige Ausbildung abwechselnd als Fachschulausbildung und Praktikumsstelle. Nach Abschluss dieser Ausbildung lautet die erlangte Berufsbezeichnung: staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger oder staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin. kinder-pflegedienst2

Die Ausbildung enthält bestimmte Elemente aus der Erziehung, der Pädagogik, der Psychologie, der Krankenpflege, der Logopädie, der Medizin, der Gesundheitserziehung sowie der Musik- und Gestaltungserziehung und Psychomotorik.

Wenn die Auszubildenden im Fach Englisch eine zusätzliche Prüfung erfolgreich abgelegt haben, können sie an vielen Schulen gleichzeitig die Fachhochschulreife erlangen. Die Ausbildung ist keine therapeutische Ausbildung. Die Voraussetzungen und die Ausbildungsdauer sind in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt. An einigen Schulen ist eine vorangegangene Berufsausbildung oder die Fachhochschulreife im Bereich Sozial und Gesundheitswesen Voraussetzung.

Pflegedienst

Heilerziehungspfleger/innen begleiten Menschen mit Behinderung. Sie sind für deren pädagogische, lebenspraktische und pflegerische Unterstützung und Betreuung zuständig und begleiten die zu betreuenden Menschen stationär und ambulant bei der Bewältigung ihres Alltags. Ihre Arbeitsplätze sind unter anderem Tagesstätten, Wohn- und Pflegeheime für Menschen mit Behinderung, ambulante soziale Dienste, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken, Förderschulen und Kindergärten.

Das professionelle Berufsfeld einer Heilerziehungspflegerin oder eines Heilerziehungspflegers ist die Beratung, die Assistenz sowie die Begleitung, Pflege und Bildung von Menschen mit physischen, psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen in Pflegeheimen oder in ambulantem Umfeld. Das Ziel hierbei ist, eine gesamtheitliche und auf individuelle Bedürfnisse des betreuten Menschen abgestimmte Hilfe bei der Bewältigung des Alltags sozialpädagogisch und pflegerisch zu erreichen. Die Heilerziehungspfleger/innen kooperieren auch mit anderen Fachdiensten, je nach Art und Ausprägung der Beeinträchtigung des zu betreuenden Menschen.

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Weitere Aufgaben in der Krankenpflege

Krankenpflegedienst München

Weitere Aufgaben in der Krankenpflege

Die Aufgaben der Gesundheits- und Krankenpfleger/innen sind nicht enden wollend. Sie begleiten Menschen beim gesund werden und kümmern sich um die Krankenpflege und das Wohl kranker Menschen mit Behinderung, Menschen mit unheilbaren Krankheiten, Alten und Gebrechlichen, kleinen Säuglingen und deren Mütter im Wochenbett, Kindern, die künstlich beatmet werden müssen und Menschen nach Unfällen sowie Menschen, die zum Sterben verurteilt sind. Sie helfen den kranken Menschen beim Aufstehen, bei der Körperhygiene, beim Gang zur Toilette oder bei der Einnahme der Mahlzeiten. Bewegungsunfähige Patienten werden fachgerecht von ihnen gebettet, so dass Beschwerden, die durch langes liegen entstehen, verhindert werden können. Gesundheits- und Krankenpfleger/innen sind die Vermittler zwischen Arzt und Patient. Sie stellen körperliche, seelische und soziale Bedürfnisse und Probleme der Patienten fest und beurteilen sie. Sie führen Bestrahlungen, medizinische Bäder und Inhalationen durch, bereiten die Patienten auf operative, therapeutische oder sonstige Maßnahmen vor und betreuen liebevoll die Patienten bei der Durchführung dieser Maßnahmen.

Sie bedienen und überwachen medizinische Apparate und begleiten die Ärzte auf Visiten in Krankenhäusern. Sie leisten Hilfe bei Notfällen und Unfällen und trösten die Patienten und deren Angehörige in ihrer Verzweiflung. Gesundheits- und Krankenpfleger/innen sind auch mit bei der Erstellung von Pflegeplänen, deren Auswertung sowie der Pflegedokumentation vertraut und beraten Patienten und helfen ihnen, ihre Selbstständigkeit zu fördern. Gesundheits- und Krankenpfleger/innen arbeiten vor allem in Krankenhäusern, aber auch in Pflege- und Altenwohnheimen, in Facharztpraxen, in Zahnarztpraxen und in privaten Häusern und Wohnungen oder ambulanten Pflegediensten.

Die Pflege und die Betreuung kranker und pflegebedürftiger Menschen ist ihr Beruf, also ihre Berufung. Am liebsten sehen kranke Menschen sie, wenn sie morgens das ersehnte Frühstück mit dem duftenden Kaffee oder Tee ans Bett bringen. Gesundheits- und Krankenpfleger/innen erklären unverständliche Krankheiten und bringen immer gute Laune ins Krankenzimmer.

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Pflegedienst – Beistand der Familie

Pflegedienst

Pflegedienst – Beistand der Familie

Zu den Bereichen der Krankenpflege gehört neben allen anderen Aufgaben von Gesundheits- und Krankenpfleger/innen im Falle schwerer Zeiten, wie plötzliche unheilbare Krankheit oder Todesfall, auch der Beistand der Familie. Der Tod eines geliebten Menschen stürzt die Familienangehörigen in einen tiefen emotionalen Abgrund, aus dem sie oft keinen Ausweg sehen und dem sie zuerst hilflos gegenüber stehen. Sie brauchen bei einem Trauerfall alle Hilfe, damit sie mit dem traurigen Ereignis umgehen zu können und sich auf Dauer wieder ihrem gewohnten Leben zuwenden zu können. In traurigen Situationen finden manchmal zerstrittene Familienmitglieder wieder zusammen. Mitempfinden sind ein kleiner Trost, den man den Familienangehörigen spenden kann. Wohl gewählte Worte der Anteilnahme, die noch einmal den verstorbenen Menschen würdigen, sind besonders wichtig.

Organisatorische Aufgaben

Viele organisatorische Aufgaben müssen jetzt dringend bewältigt werden und tatkräftige Hilfe ist von Nöten, was die Organisation der Beisetzung angeht, die Behördengänge und die ersten Schritte bezüglich Nachlass und Testament, sind bei einem Todesfall unumgänglich. Gut ausgebildete Krankenpfleger können auch diese Aufgaben übernehmen.

Der Umgang mit dem Tod fällt den Menschen sehr schwer. Sie wissen nicht, wie sie mit dem Tod umgehen sollen, da sie nicht wissen, was danach kommt und dass der Tod zum Leben gehört.

Gesundheits- und Krankenpfleger/innen helfen den Familienangehörigen hierbei und stehen ihnen auch mit ihrer Trauer bei und geben ihnen Halt. Sie haben viel Erfahrung, mit traurigen Situationen. Sie können Beistand leisten, da wo es zuerst keinen Trost gibt und die Menschen hilflos sind. Trauernde können nicht um Hilfe bitten, wenn sie etwas brauchen. Gut ausgebildete Gesundheits- und Krankenpfleger/innen wissen was zu tun ist. Sie bleiben in der Nähe und bieten im richtigen Moment ihre Hilfe an, halten aber dabei den nötigen Abstand, so lange bis die Familie selbst wieder mit ihrer Trauer fertig wird.

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Ausbildung zum Krankenpfleger

Krankenpfleger

Die Berufsbezeichnung für den Beruf im Krankenpflegedienst ist seit 2004 Gesundheits- und Krankenpfleger/in.

Für die Ausbildung ist die Voraussetzung ein Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss mit mittlerer Reife, in Verbindung mit einer erfolgreich abgeschlossenen dreijährigen Ausbildung als Krankenpflegehelfer. Sie schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Zu der Ausbildung gehören Theoriestunden mit den theoretischen Grundlagen der Gesundheits- und Krankenpflege und etwa 2500 Praxisstunden. Schulische Fachweiterbildungen führen zu einer erweiterten Berufsbezeichnung des entsprechenden Fachgesundheits- und Krankenpflegers. Zur abgeschlossenen Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger, ist eine pflegewissenschaftliche und pflegepädagogische sowie pflegewirtschaftliche Qualifikation Voraussetzung. Der Unterricht beinhaltet neben der reinen Wissensvermittlung auch die Demonstration und die Einübungen der Hygienepflege der Patienten, Verbände anlegen, allgemeine Wundversorgung, Essen anreichen, Medikamente fachgerecht verabreichen und zahlreiche andere.

Berufsbezeichnung Krankenpfleger

Die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger“ kann nach erfolgreichem Ablegen einer staatlichen Prüfung, auch Examen genannt, erlangt werden. Die Abschlussprüfung muss erfolgreich bis zur Note 4 abgeschlossen werden. Es besteht die Möglichkeit, die Prüfung einmal zu wiederholen. Sie besteht mit jeweils drei schriftlichen, drei mündlichen und einer praktischen Prüfung. Nach erfolgreichem Abschluss des Examens ist die somit erlangte Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger“ gesetzlich geschützt. Die Berufsbezeichnung „Krankenschwester“ stammt noch aus dem alten christlichen Ordensschwesterwesen.

Gesundheits- und Krankenpfleger/innen betreuen pflegebedürftige und kranke Menschen. Es ist ein sehr aufopferungsvoller Beruf. Das Mindestalter für die Ausbildung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber Bewerber, die unter 16 Jahre alt sind, werden meistens zurückgestellt. Bestandteile der Ausbildung zur Krankenpflege sind der Aufbau des menschlichen Körpers und Pflegetechniken wie Wundversorgung, Injektionen und Infusionen sowie Krisensituationen und verschiedene ärztliche Bereiche wie beispielsweise die Gynäkologie, die Innere Medizin, die Chirurgie, die Psychiatrie, die Altenpflege und die Pflege der Neugeboren.

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Die Pflege zu Hause

Pflege

Die häusliche Pflege im eigenen Heim ist die Alternative zum Pflegeheim. Sie bedeutet fürsorgliche Zuwendung und eine Rundum-Versorgung.

Zum weiteren Bereich der Krankenpflege gehören auch kranke und pflegebedürftige Menschen, die zu Hause gepflegt werden müssen. Sie bedeuten meistens eine schwere körperliche und seelische Belastung für die Angehörigen. Ein professioneller Krankenpfleger oder eine Krankenpflegerin verringert diese Belastung in hohem Maße. Die häusliche Krankenpflege stellt sehr hohe Anforderungen sowohl an die pflegerischen und psychologischen als auch die sozialen Kompetenzen des Gesundheits- und Krankenpflegers. Sie müssen täglich alle Pflegeleistungen sorgfältig dokumentieren. Die Dokumentation dient zur Abrechnung und der Information von Haus- und Fachärzten, anderen Pflegekräften oder dem weiterer mit der Therapie befassten Krankenpfleger. Besonders die Altenpflege war lange Zeit ein Nebenaspekt der Krankenpflege. Altenpfleger wurden in Kursen oder Kurzlehrgängen qualifiziert. Langsam und uneinheitlich entwickelte sich eine inhaltlich und zeitlich umfangreichere Ausbildung. Eine häusliche Pflege kann ärztlich verordnet werden, wenn sie von der Krankenkasse bereits im Voraus genehmigt wurde.

Die Pflege im eigenen Heim ist auch für den Patienten eine angenehme Alternative zur Pflege im Pflegeheim. Viele Angehörige von Kranken und Pflegebedürftigen scheuen sich, Hilfe von außerhalb zu holen. Schwer kranke und pflegebedürftige Menschen fühlen sich wohler in den eigenen vier Wänden und der gewohnten Umgebung, und die Familienangehörigen können sie öfter und ohne lange Anfahrten besuchen. Krankenpfleger haben das höhere Durchsetzungsvermögen gegenüber den oft etwas trotzigen Patienten. Sie gehen meistens geduldiger mit ihnen um. Das ist ihr Beruf, den sie erlernt haben. Zu ihren Aufgaben gehört teilweise auch für die Patienten zu kochen, ihnen beim Essen zu helfen und die Wohnung sauber und ordentlich zu halten. Besonders wichtig ist es für pflegebedürftige Patienten immer für frischen Duft und frische Blumen zu sorgen, soweit sie diese gesundheitlich gut vertragen.

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Gesundheits- und Krankenpfleger/innen (Krankenschwester)

Krankenschwester

Gesundheits- und Krankenpfleger/innen im Krankenhaus (Krankenschwester)

Krankenpfleger / Krankenschwester München – Ein Krankenhaus ist eine Einrichtung, in der medizinisch zu versorgende Patienten untergebracht und verpflegt werden. Krankheiten, Leiden oder Verletzungen durch Unfallschäden werden festgestellt und durch jederzeit verfügbare ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen geheilt oder gelindert. Auch Geburtshilfe und Hilfe bei unheilbaren Krankheiten und zum Sterben verurteilter Menschen werden in Krankenhäusern geleistet. Die medizinisch-technische Ausstattung ist in Krankenhäusern an den Bedarf der Patienten anzupassen.

Auch die Aufgaben eines Krankenhauses haben sich im Wandel der Zeit stark verändert. Die Medizin war ursprünglich eng mit der Religion verbunden. Die Tempel im Alten Ägypten dienten auch der Behandlung von Kranken. Die ersten Einrichtungen und deren Pflegepersonal, die sich eigenständig um Kranke kümmerten, sind aus Indien bekannt. Im alten Persien entstanden die ersten Lehrkrankenhäuser.

Krankenpflege und Pflegedienst

Zum Bereich der Krankenpflege gehört das Krankenhaus. In einem Krankenhaus werden kranke Menschen behandelt. Zunächst werden von Ärzten Krankheiten oder körperliche Schäden festgestellt, die dann gelindert oder ganz geheilt werden. Sowohl die Assistenz hierbei als auch die anschließende Krankenpflege der Kranken oder Pflegebedürftigen übernehmen Gesundheits- und Krankenpfleger/innen. Zu ihren Aufgaben gehören auch Geburtshilfe und Sterbebegleitung. Je nach Schicht sieht der Tagesablauf eines Gesundheits- und Krankenpflegers oder einer Krankenschwester ganz unterschiedlich aus. Morgens wird zunächst Fieber, Puls und Blutdruck gemessen. Danach bringen sie das meist langersehnte Frühstück. Dann helfen sie den Patienten bei der Körperpflege. Auch das Bett wird wieder frisch gemacht, so dass der Patient sich nach der körperlichen Anstrengung noch etwas ausruhen kann, bevor die ärztliche Visite kommt und die Diagnostik und die weitere Therapie festlegt. Die Gesundheits- und Krankenpfleger/innen assistieren auch hierbei. Jetzt hilft ihnen ihr Fachwissen, und ihr notwendiges Feingefühl hilft den Patienten alles zu verstehen.

Über eine weitere Ausbildung zum Heilpraktiker ist der Wechsel in die Selbstständigkeit und somit die Gründung eines Pflegedienstes oder der Betrieb eines Pflegeheimes möglich.

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