Kurzzeitpflege in München

Für Eltern ist die Kurzzeitpflege in München eine große Hilfe.

Eltern betreuen fast immer ihre pflegebedürftigen Kinder und Jugendlichen bei sich zu Hause. Die Probleme, die durch die Pflege eines pflegebedürftigen Kindes aufkommen, unterscheiden sich sehr zur Pflege von älteren Menschen. Der Hauptgrund wieso manche Kinder pflegebedürftig sind, ist meist eine angeborene Erkrankung oder Komplikationen welche bei der Geburt des Kindes aufgekommen sind.

Die Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege

Sobald eine Diagnose festgestellt wurde, beginnt für betroffene Eltern und Angehörige meistens eine Zeit in der Informationen gesammelt werden. Bei dieser Suche werden geeignete Therapie- und Fördermaßnahmen für das Kind gesucht. Um die neuen Herausforderungen zu bewältigen, müssen Angehörige oft Ihre eigene Lebensplanung komplett umdenken und neu strukturieren. In diesen Momenten benötigen Betroffene dringend Unterstützung und Hilfe um mit der neuen Lebenssituation umgehen zu können.

Was ist eine Kurzzeitpflege?

Die Kurzzeitpflege ist ein Pflegeangebot, bei dem die Möglichkeit besteht, dass ein pflegebedürftiges Kind für eine bestimmte Zeit in einer anderen Häuslichkeit lebt und dort gepflegt wird.

Diese Kinder sind dann, entweder für eine weile Stationär in einer Klinik oder werden bei einer Pflegefamilie untergebracht. Jene Optionen sind für die Angehörigen des Kindes oft eine gute Möglichkeit wieder Kraft zu sammeln damit Sie sich wieder vollkommen und liebevoll um ihr Kind sorgen können. Es kann auch passieren, dass die Eltern des Kindes erkranken. Um das Kind vor gefährlichen Viren zu schützen, muss das Kind im besten Fall für die Zeit, in der es angesteckt werden könnte, das vertraute Heim verlassen. Aus diesem Grund nehmen viele Eltern das Angebot der Kurzzeitpflege an.

Das Recht auf Kurzzeitpflege

Leider wissen viele Eltern nicht, dass Sie einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben.

Dabei ist es möglich, dass die Pflegeversicherung bei folgenden Leistungen unterstützt:

  • Die Behandlungspflege (nach SGB V) umfasst sämtliche Pflegemaßnahmen, die aufgrund einer bestimmten Krankheit notwendig sind.
  • Die Grundpflege (nach SGB XI) umfasst die Bereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie weitere nicht-medizinische Pflegetätigkeiten.
  • Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege: Wenn Eltern Urlaub machen wollen oder wegen Krankheit die Pflege ihrer Kinder kurzzeitig nicht gewährleisten können, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege für vier Wochen pro Jahr.

Für alle Fragen, bezüglich der Kurzzeitpflege, stehen wir vertrauensvoll und kompetent zur Verfügung. Der Anna Krolicki Pflegedienst ist bereits bei der Überleitung aus der Klinik oder Reha fest an ihrer Seite. Wir lassen niemanden allein.

Ambulanten Kinderpflegedienst von Anna Krolicki München

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne hinsichtlich der Auswahl eines Pflegedienstes für Ihre Bedürfnisse!

Schatzbogen 86
81829 München
Deutschland / Germany

Telefon 089 420796970

Fax: 089 420796979

Weitere interessante Informationen vom Bundesgesundheitsministerium.