Krankenpflege und Krankenschwester München

Krankenpflege und Krankendienst

www.annakrolicki.de – Kleinen Kindern fehlt oft die Luft zum Atmen. Sie leiden unter Sauerstoffmangel und müssen auf Dauer künstlich beatmet werden. Die Ursachen hierfür können angeborene Lungenerkrankungen, Muskelschwund oder die Nerven sein, die für die Bewegung der Muskeln zuständig sind. Dann ist die Atemmuskulatur einfach zu schwach.

Anna Krolicki hilft Kindern und Jugendlichen, die künstlich beatmet werden müssen.  Ihr besonderes Anliegen ist es, diesen Kindern und Jugendlichen einen Weg ins Leben mit einem Höchstmaß an Nähe, Geborgenheit und Lebensqualität zu vermitteln. Heute ist es Dank des Fortschritts in der Medizin und der verbesserten Intensivpflege und Heimbeatmung möglich, dass Kinder und Jugendliche sehr viel häufiger als früher zu Hause im familiären Umfeld aufwachsen können.

In ihrem ambulanten Fachpflegedienst für München und Bayern haben Anna Krolicki und ihr Ehemann Ryszard Krolicki die hierfür notwendigen Bedingungen für Eltern und Angehörige geschaffen und auf Dauer gewährleistet, wobei deren gemeinsamer Pflegedienst und die Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt stehen. Ihr ganz besonderer Wunsch ist, dass die Kinder und Jugendlichen, die künstlich beatmet werden müssen, in Sicherheit sind. Sie kümmern sich um das Wohlergehen und die Zufriedenheit der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen gemeinsam mit qualifizierten und engagierten Krankenschwestern und Krankenpflegern.

Jedes Leben ist für Anna Krolicki einmalig und einzigartig. Sie hat die Fähigkeit und die Erfahrung in der stationären und ambulanten Intensivpflege von Kindern und Jugendlichen, die künstlich beatmet werden müssen und gibt sie gerne an ihre Mitarbeiter und an die Familien der Kinder weiter. Sie hilft bei der häuslichen Intensivpflege, wenn die Eltern das wünschen.

Die Kinder und Jugendlichen werden unter Verantwortung der Pflegedienstleitung bei Anna Krolicki betreut. Feste Teams werden bei ihr vor Ort ausgebildet, um eine vertrauensvolle Beziehung zu den Kindern und Jugendlichen und ihren Familien herzustellen.

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Kinderkrankenpflege und Krankenschwester München

Reformen zur Ausbildung der Pflegeberufe

Krankenpflege Kinder

Ausbildung Krankenpflege

Pflegeberufe – Im Jahr 1957 gab es die ersten Regelungen zur Krankenpflegeausbildung in der Bundesrepublik.  Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die Krankenpflegeausbildung an den Krankenschulen einen Zeitaufwand von 18 Monaten.  Diese Zeit wurde dann auf eine Ausbildung von drei Jahren verlängert und gliedert sich in einem zweijährigen Lehrgang an einer Krankenpflegeschule.

Darauf folgt eine einjährige praktische Ausbildung.  1965 fand eine weitere Reform des Krankenpflegegesetzes der BRD statt.  Die Ausbildung an Krankenpflegeschulen hat sich heute auf drei Jahre verlängert.  Somit wurde der Theorieteil auf 2100 Stunden festgesetzt und für die praktische Ausbildung sind 2500 Stunden vorgesehen. Im Jahr 2004 kam es zu einer weiteren kleinen Reform der Pflegeausbildung, welche fordert, dass die Ausbildung praxisorientierter gestaltet werden sollte, damit man den Pfleger auf sein spätere tägliche Tätigkeit besser vorbereitet. Die Diskussionen um eine tiefgreifende Reform gehen weiter, aber es wurde bisher nichts Weiteres bestimmt.

Pflegeberufe

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe schlug im März 2012 eine Weiterentwicklung der Pflegeberufe mit dem Ziel der Vorbereitung eines Gesetzesentwurfs im Pflegeberuf vor.  Nach diesem Gesetz sollte die Alten-und Kinder-Pflege sowie die Gesundheitsausbildung einer allgemeinen Pflegeausbildung unterliegen und zusammengeführt werden. Noch im selben Jahr arbeitete die Bundesregierung an einem Gesetzesentwurf, und in einer Pressemitteilung im Jahr  2015 gab das Gesundheitsministerium bekannt, dass die allgemeine Ausbildung  in den Pflegeberufen ab dem Jahre 2016 beginnen sollte.

Pflegestudium

Es wird ebenfalls ein Pflegestudium ermöglicht, bei dem zur Erlangung  der Berufszulassung die staatliche  Prüfung ein Teil  der Hochschulprüfung ist. Zugangsvoraussetzung für einen Pflegeberuf ist heute noch ein mittlerer Bildungsabschluss d. h.  mittlere Reife oder 10 Schuljahre.

Pflegebedarf Pflegedienst

Pflegebedarf Jobs

Der Pflegebedarf wird heutzutage nach fünf Grundformen gewährleistet.

Grundform I:  Beaufsichtigung – diese Form dient vorwiegend der Sicherheit bei spezifischen Handlungsabläufen, bei Verrichtungen wie zum Beispiel Rasieren.  Eine Beaufsichtigung dieser Tätigkeit ist besonders erforderlich, falls sich der Patient bei der Verrichtung durch eine Klinge oder durch Strom selbst verletzten könnte. Es reicht hier oftmals nicht aus, nur eine Aufsicht zu haben, die feststellt, ob diese Tätigkeit bei den täglichen Lebensaufgaben ausgeführt wird. Hier geht es um eine konkrete Beaufsichtigung, Überwachung der korrekten Durchführung der Tätigkeit und dann um eine Erledigungskontrolle. Ist der Pflegebedürftige nicht mehr in der Lage, diese Tätigkeit selbst auszuführen, wird eine Pflegeperson benötigt.

Grundform II:  Unterstützung – diese Form dient als Hilfestellung für den Antragsteller durch den Einsatz von sachlichen Hilfen, eine bestimmte Tätigkeit selbständig auszuführen; zum Beispiel durch das Bereitstellen einer Bürste kann sich der Patient die Haare selber kämmen.

Grundform III:   Anleitung – hier versucht das Pflegepersonal sicherzustellen, dass der Patient das Ziel hat, die täglichen Erledigungen der Verrichtungen selbst durchzuführen, wie zum Beispiel auf die Toilette gehen, sich anziehen, sich rasieren, sich die Zähne putzen usw.  Es hängt natürlich individuell vom Gesundheitszustand des Bedürftigen ab, inwiefern diesem geholfen werden muss.

Grundform IV: Hier gibt es die teilweise Übernahme:  Dies bedeutet, dass die Pflegeperson einen bestimmten Teil der täglichen Verrichtungen des Bedürftigen übernimmt, weil er diese die Tätigkeiten nicht mehr alleine durchführen kann.  Als Beispiele sind hier aufzuführen:  Waschen von Beinen, Wickeln von Beinen, Verbände anlegen etc.

Des Weiteren gibt es auch die vollständige Übernahme von allen Verrichtungen durch das Pflegepersonal.  Dies ist dann der Fall, wenn der Bedürftige keine selbständige Tätigkeit mehr ausüben kann.  Ist der Bedürftige kaum noch mobil, so ist dies meistens der Fall.  Benötigt der Bedürftige, 2 Personen, um die täglichen Verrichtungen auszuführen, so muss man auch die doppelte Zeit des Pflegepersonals bedenken.

Wichtig ist, dass in der Grundpflege (eigentliche Pflegeleistung – Waschen, Toilette, Kämmen etc.) das Umsetzen eines Bedürftigen vom Rollstuhl auf die Toilette nicht enthalten ist.  In Einzelfällen kommen oftmals erschwerte Faktoren zur Grundpflege hinzu, und diese müssen vor der Ausführung der Grundpflege abgesprochen werden.