Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger/in

Zur Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger oder einer Krankenschwester gehören 2100 Theoriestunden mit den theoretischen Grundlagen der Gesundheits- und Krankenpflege und etwa 2500 Praxisstunden. Eine umfangreiche Differenzierungsphase in der theoretischen und praktischen Ausbildung von 1200 Stunden ist Teil der Ausbildung, die sich auf die Gesundheits- und Krankenpflege erstreckt.

Grundvoraussetzung für die Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in ist ein Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss mit mittlerer Reife, in Verbindung mit einer erfolgreich abgeschlossenen dreijährigen Ausbildung als Krankenpflegehelfer sowie eine pflegewissenschaftliche Qualifikation. Sie schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Schulische Fachweiterbildungen führen zu einer erweiterten Berufsbezeichnung des entsprechenden Fachgesundheits- und Krankenpflegers.

Der Unterricht beinhaltet neben der reinen Wissensvermittlung auch die Demonstration und die Einübungen der Hygienepflege der Patienten, Verbände anlegen, allgemeine Wundversorgung, Essen anreichen, Medikamente fachgerecht verabreichen und zahlreiche andere.

Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger

Die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger“ kann nach erfolgreichem Ablegen einer staatlichen Prüfung, auch Examen genannt, erlangt werden. Die Abschlussprüfung muss erfolgreich bis zur Note 4 abgeschlossen werden. Es besteht die Möglichkeit, die Prüfung einmal zu wiederholen. Sie besteht mit jeweils drei schriftlichen, drei mündlichen und einer praktischen Prüfung. Nach erfolgreichem Abschluss des Examens ist die somit erlangte Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger“ gesetzlich geschützt. Die Berufsbezeichnung „Krankenschwester“ stammt noch aus dem alten christlichen Ordensschwesterwesen.

Gesundheits- und Krankenpfleger/innen betreuen pflegebedürftige und kranke Menschen. Es ist ein sehr aufopferungsvoller Beruf. Das Mindestalter für die Ausbildung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber Bewerber, die unter 16 Jahre alt sind, werden meistens zurückgestellt. Bestandteile der Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in sind der Aufbau des menschlichen Körpers und Pflegetechniken wie Wundversorgung, Injektionen und Infusionen sowie Krisensituationen.

Stellengesuche bitte an:

Anna Krolicki

Schatzbogen 86
81829 München

+49 (0)89 420796970

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