Reformen zur Ausbildung der Pflegeberufe

Ausbildung Krankenpflege

Pflegeberufe – Im Jahr 1957 gab es die ersten Regelungen zur Krankenpflegeausbildung in der Bundesrepublik.  Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die Krankenpflegeausbildung an den Krankenschulen einen Zeitaufwand von 18 Monaten.  Diese Zeit wurde dann auf eine Ausbildung von drei Jahren verlängert und gliedert sich in einem zweijährigen Lehrgang an einer Krankenpflegeschule.

Darauf folgt eine einjährige praktische Ausbildung.  1965 fand eine weitere Reform des Krankenpflegegesetzes der BRD statt.  Die Ausbildung an Krankenpflegeschulen hat sich heute auf drei Jahre verlängert.  Somit wurde der Theorieteil auf 2100 Stunden festgesetzt und für die praktische Ausbildung sind 2500 Stunden vorgesehen. Im Jahr 2004 kam es zu einer weiteren kleinen Reform der Pflegeausbildung, welche fordert, dass die Ausbildung praxisorientierter gestaltet werden sollte, damit man den Pfleger auf sein spätere tägliche Tätigkeit besser vorbereitet. Die Diskussionen um eine tiefgreifende Reform gehen weiter, aber es wurde bisher nichts Weiteres bestimmt.

Pflegeberufe

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe schlug im März 2012 eine Weiterentwicklung der Pflegeberufe mit dem Ziel der Vorbereitung eines Gesetzesentwurfs im Pflegeberuf vor.  Nach diesem Gesetz sollte die Alten-und Kinder-Pflege sowie die Gesundheitsausbildung einer allgemeinen Pflegeausbildung unterliegen und zusammengeführt werden. Noch im selben Jahr arbeitete die Bundesregierung an einem Gesetzesentwurf, und in einer Pressemitteilung im Jahr  2015 gab das Gesundheitsministerium bekannt, dass die allgemeine Ausbildung  in den Pflegeberufen ab dem Jahre 2016 beginnen sollte.

Pflegestudium

Es wird ebenfalls ein Pflegestudium ermöglicht, bei dem zur Erlangung  der Berufszulassung die staatliche  Prüfung ein Teil  der Hochschulprüfung ist. Zugangsvoraussetzung für einen Pflegeberuf ist heute noch ein mittlerer Bildungsabschluss d. h.  mittlere Reife oder 10 Schuljahre.