Anerkennungsgesetz und Pflegeberufe

Deutschland braucht ausländische Arbeitskräfte, nicht nur Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind auf Personal aus dem Ausland angewiesen. Die Bundesregierung hat sich damit beschäftigt und das Anerkennungsgesetz entworfen. Dieses Gesetz dient der Verbesserung bei der Feststellung und der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufskompetenzen. Aber was ist das? Was wird mit einer Anerkennung gemeint? Ist das eine bessere Bezeichnung für Aushilfen? Eine berufliche Anerkennung bedeutet, dass der im Ausland erworbene Abschluss eines Berufes, gleichwertig mit einem deutschen Abschluss ist. Die Anerkennung ist in vielen Berufen förderlich, bei anderen ist es ein Muss.

War es früher in Deutschland schwer seinen erlernten Beruf anerkennen zu lassen, ist das Prozedere heute leichter geworden. Durch das Anerkennungsgesetz wird Transparenz in den Berufsdschungel gebracht, sodass die Gleichwertigkeit zwischen deutschen und ausländischen Abschlüssen in Einklang gebracht werden kann. Besonders wichtig ist dieses Gesetz für Berufe wie Ärzte, Apotheker und in der Krankenpflege.

Das Anerkennungsgesetz umfasst auf der eine Seite das BQFG (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz), der Zuständigkeitsbereich ist das BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung). Auf der andere Seite, werden Regelungen und Anerkennungen von Berufskompetenzen in die Waagschale geworfen.

Wenn Sie beschlossen haben in Deutschland, Ihren im Ausland erlernten Beruf auszuüben, dann schauen Sie beim Anerkennungsfinder: http://www.anerkennung-in-deutschland.de/tools/berater/de/

Nachdem Sie einige kurze Daten eingegeben haben, kommt die Seite, mit der für Sie zuständigen Beratungsstelle in Ihrer Region. Hier ist die Seite für München Plz.: 80331

Regierung von Oberbayern

Maximilianstraße 39
80538 München

Telefon: (0049) 89 2176-0
Fax: (0049) 89 2176-2914
E-Mail:
poststelle@reg-ob.bayern.de
www.regierung.oberbayern.bayern.de

Ansprechpartner

Telefon: (0049) 89 2176-2345
Fax: (0049) 89 2176-402345
E-Mail:
heilhilfsberufe@reg-ob.bayern.de

Sie sind nicht in München? Nicht einmal in Bayern, dann geben Sie einfach die dazu gehörige Postleitzahl an und finden Sie heraus, wer für Sie zuständig ist. Viele Menschen sind auf Ihre Hilfe angewiesen, sowohl ältere Menschen als auch Kinder brauchen in Deutschland dauerhaft Pflege. Ambulant und stationär werden Krankenpfleger händeringend gesucht.

Haben Sie einen Pflegeberuf gelernt? Dann lassen Sie diesen anerkennen und seien Sie Teil einer große Familie, die Freude daran findet andere zu unterstützen, Hilfebedürftigen ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern. Zuerst gilt, Sie müssen Deutsch auf der Stufe B2 können. Sie brauchen also ein Sprachdiplom, dass Ihre Sprachkenntnisse bestätigt. Dies ist entweder TestDaF oder ein Sprachdiplom des Goetheinstituts. Haben Sie Ihren Abschluss nach Eintritt Ihres Landes in die EU bekommen, muss dieser theoretisch automatisch anerkannt werden. Wenn der Abschluss vorher erworben wurde, kann man von Ihnen einen 11-monatigen Kurs zur Nachausbildung abverlangen. Anschließend wird der Abschluss anerkannt. Fragen Sie direkt bei der für Sie zuständigen Regierungsstelle an.

Haben Sie die Anerkennung ihres Berufes geschafft, melden Sie sich bei Anna Krolicki, die gute Pflegekräfte sucht.