Gefahren im Beruf eines Gesundheits- und Krankenpflegers

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Gefahren im Beruf eines Gesundheits- und Krankenpflegers

Gesundheits- und Krankenpfleger/innen dürfen nicht krank werden oder sich in eine Gefahr begeben. Um gefahren im krankenpflegerischen Beruf aus dem Weg zu gehen, sollten Gesundheits- und Krankenpfleger/innen sich an erster Stelle streng an die Hygienevorschriften halten. Zu den größten Gefahren gehören HIV und Vireninfektionen durch eine Injektionsnadel, Rückenprobleme durch harte körperliche und psychische Arbeit oder Ansteckungsgefahr. Ein anderes Wort für Gefahr oder Gefährdung ist das schöne Wort Risiko!

Der Beruf Gesundheits- und Krankenpfleger/in ist mit vielen Risiken verbunden. Eine Gefahr oder ein Risiko kann immer große negative Auswirkungen haben. Sie kann jeden treffen. Das Pflegepersonal in Krankenhäusern ist ganz besonders Gefahren oder Risiken ausgesetzt. Nur ein unverletzter Gesundheits- und Krankenpfleger kann helfen. Er darf nicht selbst zum Hilfsbedürftigen werden.

Maßnahmen und Gefahren Krankenpflege

Hierfür gibt es den Eigenschutz oder die Eigensicherung. Das sind vorbeugende Maßnahmen, lebensbedrohliche Gefahren oder Risiken für Leib und Leben frühzeitig zu erkennen und abzuwenden. Der Eigenschutz ist eine Maßnahme, die ganz besonders von Gesundheits- und Krankenpfleger/innen in jeder Phase ihrer beruflichen Aktivitäten beachtet werden muss. Hilfeleistende Gesundheits- und Krankenpfleger/innen sollten auf gar keinen Fall in Situationen geraten, die eine Gefahr für sie darstellen. Sie werden jeden Tag aufs Neue gebraucht.

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Anna Krolicki

Schatzbogen 86
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Heilerziehungspfleger und Heilerziehungspflegerin

Krankenpflege München

Heilerziehungspfleger und Heilerziehungspflegerin

Ein weiterer Ausbildungsberuf in der Krankenpflege ist die Heilerziehungspflege. Die schulische Ausbildung hierfür dauert zwei Jahre mit anschließendem praktischen Anerkennungsjahr. Es gibt auch eine kompakte, mit Praxis integrierte dreijährige Ausbildung, die manche Bundesländer anbieten. Nach einem Praktikum von ein bis zwei Jahren, erfolgt diese dreijährige Ausbildung abwechselnd als Fachschulausbildung und Praktikumsstelle. Nach Abschluss dieser Ausbildung lautet die erlangte Berufsbezeichnung: staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger oder staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin. kinder-pflegedienst2

Die Ausbildung enthält bestimmte Elemente aus der Erziehung, der Pädagogik, der Psychologie, der Krankenpflege, der Logopädie, der Medizin, der Gesundheitserziehung sowie der Musik- und Gestaltungserziehung und Psychomotorik.

Wenn die Auszubildenden im Fach Englisch eine zusätzliche Prüfung erfolgreich abgelegt haben, können sie an vielen Schulen gleichzeitig die Fachhochschulreife erlangen. Die Ausbildung ist keine therapeutische Ausbildung. Die Voraussetzungen und die Ausbildungsdauer sind in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt. An einigen Schulen ist eine vorangegangene Berufsausbildung oder die Fachhochschulreife im Bereich Sozial und Gesundheitswesen Voraussetzung.

Pflegedienst

Heilerziehungspfleger/innen begleiten Menschen mit Behinderung. Sie sind für deren pädagogische, lebenspraktische und pflegerische Unterstützung und Betreuung zuständig und begleiten die zu betreuenden Menschen stationär und ambulant bei der Bewältigung ihres Alltags. Ihre Arbeitsplätze sind unter anderem Tagesstätten, Wohn- und Pflegeheime für Menschen mit Behinderung, ambulante soziale Dienste, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken, Förderschulen und Kindergärten.

Das professionelle Berufsfeld einer Heilerziehungspflegerin oder eines Heilerziehungspflegers ist die Beratung, die Assistenz sowie die Begleitung, Pflege und Bildung von Menschen mit physischen, psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen in Pflegeheimen oder in ambulantem Umfeld. Das Ziel hierbei ist, eine gesamtheitliche und auf individuelle Bedürfnisse des betreuten Menschen abgestimmte Hilfe bei der Bewältigung des Alltags sozialpädagogisch und pflegerisch zu erreichen. Die Heilerziehungspfleger/innen kooperieren auch mit anderen Fachdiensten, je nach Art und Ausprägung der Beeinträchtigung des zu betreuenden Menschen.

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